Teure Umbauprojekte lassen die Gemeinden verarmen

Trotz steigender Kirchensteuereinnahmen:
immer weniger Geld für die Arbeit mit Menschen

Von Hans-Jürgen Volk

Die Finanzlage zahlreicher Gemeinden und etlicher Kirchenkreise - zumal in strukturschwachen Regionen des Rheinlandes - ist mittlerweile alarmierend. Immer weniger Geld ist vorhanden für die Arbeit vor Ort mit den Menschen. Dass dies trotz einem Allzeithoch bei den Kirchensteuereinnahmen geschieht, ist ein deutlicher Hinweis auf fragwürdige kirchenpolitische Entscheidungen der rheinischen Kirche. Indizien sprechen dafür, dass Finanzdruck bewusst als kirchenpolitisches Instrument eingesetzt wird, um Strukturveränderungen zu erzwingen. Hinter einer freundlichen Fassade verbergen sich oft subtil-autoritäre Strategien und Verhaltensweisen, die einer christlichen Kirche unwürdig sind.

Gründe für das finanzielle Ausbluten der Gemeinden
Seit 2005 steigen die Kirchensteuereinnahmen in der Ev. Kirche im Rheinland (EKiR) stetig. Lediglich durch die Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 wurde diese Entwicklung etwas gedämpft. 2005 gab es ein Nettokirchensteueraufkommen von 492 Mio. €. Für 2017 wird mit einem Betrag von 710 Mio. € geplant. Dies entspricht einer Steigerung von 218 Mio. € (30,70 %).

Die insgesamt positive Finanzentwicklung kommt bei Kirchenkreisen und Gemeinden vor allem in strukturschwachen Regionen kaum an. Im Gegenteil: die finanziellen Spielräume werden enger. Dies hat folgende Ursachen:

  • Gestiegene Umlagen: Bestimmte Umlagen wie die Versorgungssicherungsumlage sind deutlich gestiegen. Im Haushaltsjahr 2011 wurde sie von 11,56 € auf 20,70 € fast verdoppelt. Für 2014 ergab sich eine Steigerung auf 23,90 €. Für 2017 liegt der Betrag bei 38,13 € pro Gemeindeglied. Die auf landeskirchlicher Ebene erhobenen Umlagen liegen bei insgesamt 98,57 € pro Gemeindeglied. 2014 waren es 72,40 €, 2012 66,31 €.
     
  • Erhebliche finanzielle Belastungen ergeben sich aus der Umsetzung des neuen kirchlichen Finanzwesens (NKF) sowie der Verwaltungsstrukturreform. Steigende Verwaltungskosten bei insgesamt sinkender Finanzkraft der Gemeinden sind die Folge.
     
  • Von der Steigerung von Kirchensteuereinnahmen gegenüber den Planzahlen profitieren nicht mehr, wie noch vor wenigen Jahren, ausschließlich die Kirchengemeinden, sondern sie kommen anteilsmäßig den landeskirchlichen Umlagen zu Gute. In vielen Kirchenkreisen gilt dies auch für die kreiskirchliche Umlage.
     
  • Rückläufige Zinserträge
     
  • Sinkende Gemeindegliederzahlen - Die Mittel aus dem übersynodalen Finanzausgleich werden nach Gemeindegliederzahlen vergeben. In strukturschwachen Regionen führt dies auch bei einer positiven Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen oft zu einem stetigen Verlust an Finanzkraft.

In der Drucksache 18 für die Landessynode der EKiR, die im Januar 2016 in Bad Neuenahr tagte, wird die Behauptung aufgestellt, die Finanzkraft der Kirchengemeinden sei unterm Strich stabil, ein Verlust an Finanzkraft sei nicht festzustellen. Offenbar ist die Neigung zum "Postfaktischen" auch innerhalb der Ev. Kirche anzutreffen. Dass es sich hierbei um eine gravierende Fehleinschätzung handelt, macht u.a. folgendes Rechenbeispiel deutlich:

Beispiel: Eine Kirchengemeinde mit 4.000 Gemeindegliedern

Auf landeskirchlicher Ebene erhobene Umlagen 2011 Auf landeskirchlicher Ebene erhobene Umlagen 2017
65,81 € pro Gemeindeglied 98,57 € pro Gemeindeglied
Insgesamt 263.240 € Insgesamt 394.280 €

 

Hierbei spielt die erhöhte Versorgungssicherungsumlage eine entscheidende Rolle. Ca. 25% ihrer Einnahmen schafft die EKiR auf die Seite, um zukünftige Pensionsansprüche insbesondere von Pfarrerinnen und Pfarrern abzusichern. Hiermit liefert sie sich auf bedenkliche Weise der Entwicklung auf den nach wie vor fragilen Finanzmärkten aus.
In der fiktiven Kirchengemeinde mit 4.000 Gemeindegliedern ist jedenfalls ein Verlust von satten 131.040 € zu beklagen. Die Effekte eines derartigen Aderlasses kann man sich leicht vorstellen. Stellenkürzungen oder -streichungen sowie die Aufgabe von Gebäuden werden so erzwungen. Doch dies ist noch nicht das Ende der Belastungen.

Steigende Verwaltungskosten

Vielfach haben sich auch die Umlagen, die auf der Ebene der Kirchenkreise erhoben werden, deutlich erhöht. Doch diese zusätzlichen Mittel wurden in den wenigsten Fällen verwendet, um die Jugendarbeit, die Arbeit in der Diakonie oder die Kirchenmusik zu stärken. Im Gegenteil: auch hier fanden und finden Kürzungen statt. Gestiegen sind vor allem die Verwaltungskosten.

rsache der steigenden Kosten sind die Einführung des "neuen kirchlichen Finanzwesens" (NKF) sowie eine Verwaltungsstrukturreform. Beide Projekte wurden gegen erhebliche Widerstände durchgesetzt. Ihre Befürworter argumentierten in der Hauptsache mit einer angeblich sinkenden Finanzkraft, auf die man frühzeitig vorbereitet sein müsse. NKF und Verwaltungsstrukturreform sollten zu einem effizienteren Umgang mit Finanzmitteln führen und dazu beitragen, Mittel einzusparen. Das Gegenteil ist der Fall!

Nun ist es schwierig, hier konkrete Zahlen zu ermitteln, die die Entwicklung in der EKiR umfassend deutlich machen. Eine KirchenBunt vorliegende Umfrage mehrerer Kirchenkreise aus dem Jahr 2014 dokumentiert eine durchschnittliche Kostensteigerung alleine in der Finanzverwaltung von über 30%. Dies dürfte aber nur eine Momentaufnahme sein. Belegbar sind mittlerweile Kostensteigerungen von deutlich über 100% in einzelnen Kirchenkreisen.

Die Finanzkraft der Kirchengemeinden wird von mehreren Seiten aus in die Zange genommen. Landeskirchliche Umlagen, insbesondere die Versorgungssicherungsumlage, sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Das gleiche gilt für Verwaltungskosten, die aktuell die kreiskirchlichen Umlagen in die Höhe treiben. Die Mittel für die Arbeit mit Menschen werden dagegen reduziert. In strategischer Hinsicht betreibt die EKiR Selbstdemontage. Sie entwickelt sich zu einer Behördenkirche mit gut ausgebauter Investmentabteilung, der die Basis mehr und mehr wegbricht. Eine Umkehr, wie das "Wormser Wort" sie fordert, ist dringlicher denn je.

 

 

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