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Zum Reformprozess der Evangelischen Kirche im Rheinland nach der Landessynode vom Januar 2008

Der Reformprozess in unserer Landeskirche hat bereits jetzt zu einer Vielzahl von Rechtsetzungen geführt. Zahlreiche Baustellen gibt es darüber hinaus, und für einige existieren erst relativ grobe Planungen. Bestimmte Tendenzen zeichnen sich immer deutlicher ab: Obwohl die Ev. Kirche im Rheinland im Vergleich zu anderen EKD-Landeskirchen relativ moderat und zumindest vordergründig theologisch reflektiert handelt, gibt sie sich im Moment einer klassischen Top-Down-Strategie hin – ein hochinteressanter Vorgang für eine Landeskirche, die wie kaum eine andere durch eine presbyterial-synodale Ordnung gekennzeichnet ist. Die 2007 und 2008 beschlossenen Maßnahmen schwächen den Einfluss der Presbyterien und stärken die mittlere Leitungsebene, also die Kreissynodalvorstände, sowie die Kirchenleitung und den hinter ihr stehenden Apparat im Landeskirchenamt. Das dies unserer Kirche gut bekommt, mag glauben, wer will. Es steht zu befürchten, dass die angedachten Maßnahmen alleine auf Grund der Komplexität der Ev. Kirche im Rheinland umso mehr Schaden anrichten, je mehr sich kirchliche Funktionsträger bemüßigt fühlen, diese durchzusetzen.

Hier die wichtigsten Beispiele:
- An der Planung bis 2030 wird festgehalten. Prognostiziert wird ein Rückgang der Finanzkraft um 50% und ein Rückgang der Gemeindeglieder um 1/3.
- Auf einer regelmäßig stattfindenden Personalkonferenz (Superintendenten + Vertreter des LKA) wird entsprechend der Finanzentwicklung entschieden, wie viele Pfarrstellen den einzelnen Kirchenkreisen zugewiesen werden. Zunächst betrifft dies die nicht refinanzierten Pfarrstellen. Der alte Punktekatalog wird abgelöst durch einen neuen Schlüssel, der nur noch für die Kirchenkreisebene gilt und die Gemeindegliederzahl und die Fläche berücksichtigt.
- Die Kreissynode beschließt auf Vorlage des KSV, wie diese Pfarrstellen verteilt werden.
- Erweitertes Besetzungsrecht der Kirchenleitung in jedem 2. Besetzungsfall
- Zentrales Auswahl- und Bewerbungsverfahren als Zugang zum Pfarrdienst
- Neues kirchliches Finanzwesen (NKF) bis 201
- Haushaltssicherkonzept bei unausgeglichenem Haushalt. – Ist das Presbyterium hierzu nicht in der Lage, wird es durch den Kreissynodalvorstand aufgestellt.

- Neues Umlageverfahren, dass die Kreissynodalvorstände stärkt.
- Verpflichtende Fortbildung auch für Presbyterien
- „Leistungsfähigkeit“ als strategischer Schlüsselbegriff im Blick auf den Bestand von Gemeinden und Kirchenkreisen.
- Geplant sind Qualitätsstandards auch für den Kernbereich kirchlicher Arbeit

Drei Leitfragen mögen dazu dienen, diesen Maßnahmenkatalog zu bewerten:

1. Sind die angedachten Maßnahmen theologisch begründet?
2. Sind sie zwingend notwendig?
3. Welches gesellschaftliche Signal geht von ihnen aus?

1. Die Landessynode hatte im Januar 2007 in einer Art theologischen Präambel den Zeugnischarakter der äußeren Gestalt der Kirche und die Bedeutung von Barmen III betont und im Blick auf die Kirchengemeinde formuliert: „Konstitutiv für die presbyterial-synodale Ordnung unserer Landeskirche ist die Kirchengemeinde als Grundstruktur gelebten Christseins und ihre Einbindung in die regionale Gemeinschaft des Kirchenkreises wie ihre Zugehörigkeit zur Landeskirche.“ Schaut man sich den Maßnahmenkatalog genauer an, so steht er in keinem erkennbarem Zusammenhang zu dem auf der Landessynode vom Januar 2007 formuliertem Verständnis von evangelischer Kirche. Im Gegenteil, der Eindruck drängt sich auf, dass bei einigen der Hauptakteure die theologischen Grundlegungen von 2007 reine Lippenbekenntnisse sind. Entscheidungen wie das zentrale Auswahl und Bewerbungsverfahren, durch das erklärtermaßen „die Besten“ für den kirchlichen Dienst herausgefiltert werden sollen, der Qualitätsbegriff oder der Begriff der Leistungsfähigkeit befinden sich auf Kollisionskurs mit breiten biblischen Traditionslinien.

2. Die Notwendigkeit vor allem der Maßnahmen, die den Pfarrdienst betreffen, werden mit der schwindenden Finanzkraft unserer Kirche, also mit der so genannte „einfache Formel“ (2030 ein Drittel weniger Mitglieder und die Hälfte der Finanzkraft) begründet. Oberkirchenrat Immel weist in seinem Finanzbericht vom Januar 2008 im Zusammenhang mit der Versorgungskasse selbst darauf hin „wie unsicher eine Langfristprognose grundsätzlich ist“ und fügt hinzu: „Die Berechnung muss deshalb spätestens alle drei Jahre anhand der tatsächlichen Entwicklung und den dann für realistisch angesehenen Prognosen überarbeitet werden“ (S. 20f.). Seit 2006 steigen die Einnahmen aus Kirchensteuermitteln erheblich. Die Entwicklung der Haushaltsjahre 2006 – 2008 belegt jedenfalls einmal mehr, dass die Finanzkraft unserer Kirche in erster Linie abhängig ist von der Steuerkraft der einzelnen Gemeindeglieder, weniger aber von ihrer absoluten Zahl oder ihrer Alterstruktur. Man denke in diesem Zusammenhang z.B. an den Zeitraum zwischen 1970 und 1975, als die Gemeindegliederzahl der Ev. Kirche im Rheinland durch ein massives Ansteigen der Austritte deutlich abnahmen und im gleichen Zeitraum die Einnahmen aus Kirchensteuermitteln auf Grund einer moderat positiven konjunkturellen Entwicklung und deutlichen Lohnsteigerungen erheblich stiegen. Selbstverständlich gibt es erhebliche Risiken im Blick auf die Finanzsituation unserer Kirche. Deswegen ist nach wie vor strenge Haushaltsdisziplin geboten. Voraussichtlich werden bereits 2009 auf Grund der sich abschwächenden Konjunktur die Einnahmen aus Kirchensteuermitteln wieder sinken. Dennoch ist es unseriös und auf Dauer kontraproduktiv vorzugeben, man wisse heute auch nur annähernd, wie sich die Finanzsituation unserer Kirche im Jahre 2030 darstellt.

Wesentlicher ist allerdings ein anderer Gesichtspunkt: zwischen 1995 und 2007 sank die Zahl der Gemeindepfarrstellen von knapp unter 1.600 auf 1.395. Rechnet man diese Entwicklung bis zum Jahre 2030 hoch, läge man knapp über der im Moment anvisierten Zahl von 1.000 Gemeindepfarrstellen. Das einzige Steuerungselement in den vergangenen Jahren war der sog. Punktekatalog. Gemeinden und Kirchenkreise waren in ihrer großen Mehrheit in Eigenverantwortung in der Lage, das Notwendige zu tun. Zentrale Steuerungselemente wie das Auswahl- und Bewerbungsverfahren oder die Zuteilung von Pfarrstellenkontingenten auf die Kirchenkreise und durch die Kreissynode auf die Gemeinden lassen sich jedenfalls im Blick auf die Finanzentwicklung nicht zwingend begründen – es sei denn, man beabsichtigt, die Anzahl der Gemeindepfarrstellen noch wesentlich deutlicher zu reduzieren (600 sind offenbar auch im Gespräch).

Ausgelöst wurde der Alarmismus in Finanzfragen durch die Probleme der Versorgungskasse; in der Wirtschaft würde man von Managementfehlern sprechen - verursacht wurden sie jedenfalls nicht durch die etwaige Inkompetenz von Presbyterien. Umso erstaunlicher ist das tiefe Misstrauen gegenüber der Gemeinde als Gestaltungsraum kirchlicher Arbeit, dass die Maßnahmen zur Veränderung kirchlicher Strukturen wie ein roter Faden durchzieht. Man fragt sich, wie das „Bodenpersonal“ in den Gemeinden und Kirchenkreisen für diese Maßnahmen gewonnen werden soll. Ein positive Motivation würde voraussetzen, dass die Notwendigkeit und der Reiz der Strukturveränderung kommuniziert worden wäre und man Anregungen aus den Gemeinden und Kirchenkreisen positiv integriert hätte. Dies ist jedoch kaum zu erkennen.

Zwingend notwendig sind die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit jedenfalls nicht. Dass die Ev. Kirche im Rheinland eine Vielzahl von Baustellen eröffnet hat, die eine Flut neuer rechtlicher Bestimmungen zur Folge haben, ist ein selbstangerichtetes Dilemma. Es führt auf zu Unsicherheit und Termindruck und beschädigt die Motivation vor allem an der Gemeindebasis weil eine klare, vom Evangelium her begründete Zielsetzung nicht erkennbar ist.

3. In einer Zeit, in der die Agenda 2010 entwickelt wird und der öffentliche Sektor immer stärker durch Privatisierungsprojekte unter Druck gerät, meldet sich die EKD mit einer Art Agenda 2030 zu Wort, die auch „Impulspapier“ mit dem Titel „Kirche der Freiheit“ genannt wird. Erklärtes Ziel ist es, „von der Wirtschaft zu lernen“, also die Kirche privatwirtschaftlichen Methoden unterzuordnen. Es entsteht die „Vision“ einer Kirche als religiösem Dienstleistungskonzern, der durch die „Qualität“ seiner „Produkte“ seine „Kunden“ zufrieden stellt und sich so auf dem „religiösen Markt“ behauptet. Auf Seite 42 heißt es im Impulspapier: „Nicht mehr die lange oder gute Tradition einer Aufgabe ist ausschlaggebend, sondern die zukünftige Bedeutung. Bei jeder finanziellen Unterstützung durch die EKD muss die Frage beantwortet werden können, ob es für die Zukunft des Protestantismus in Deutschland von herausragender Bedeutung sei, diese Aufgabe fortzusetzen. Was würde der evangelische Kirche fehlen, wenn es diese Aufgabe nicht mehr gäbe? Dieses Kriterium führt in allen Bereichen der EKD zu einer generellen Überprüfung der Aufgaben und Unterstützungen.“ Es handelt sich um die 2004 vom Rat der EKD beschlossene Umkehrung der Begründungspflicht, die als „Zukunfts-Grundsatz für den anstehenden Mentalitätswechsel und den dazu gehörenden Paradigmenwechsel gelten“ soll. Hiermit verabschiedet sich die Ev. Kirche faktisch vom Konzept einer „Kirche für andere“, auch wenn in theologischen Stellungnahmen das Gegenteil behauptet
wird. Die Bestandssicherung der eigenen Großorganisation, die mit dem Modebegriff „Zukunftsfähigkeit“ gekennzeichnet wird“, hat absolute Priorität. Anders kann es auch gar nicht sein, wenn man sich vom betriebswirtschaftlichem Denken das Handeln diktieren lässt.

Die Ev. Kirche im Rheinland stellt sich auf nach dem Vorbild des öffentlichen Dienstes, der sich in weiten Teilen privatwirtschaftlichen Methoden angepasst hat. Sie begibt sich damit in eine bedenkliche Nähe zu all den politischen Kräften, die sich unter dem Sammelbegriff „neoliberal“ für eine Privatisierung möglichst vieler Bereiche des öffentlichen Sektors einsetzen und die den Restbestand des öffentlichen Dienstes privatwirtschaftlichen Methoden unterordnen möchten. Hierdurch gewinnt man möglicherweise Dialogbereitschaft bei bestimmten Wirtschaftskreisen, kann vielleicht sogar eine ganz eindrucksvolle Renaissance des Kulturprotestantismus organisieren, verliert allerdings Kontakt zu der Masse der Abgehängten und vom Abstieg Bedrohten in unserer Gesellschaft.

Fazit:
Der Umstrukturierungsprozess in der Ev. Kirche im Rheinland ist weder theologisch begründet, noch wird es aus theologischen Einsichten heraus gestaltet. Er ist vielmehr orientiert an einem privatwirtschaftlichen Methoden zunehmend ausgesetzten öffentlichen Dienst.
Nachdem bereits im 3. Jahr nacheinander die Einnahmen aus Kirchensteuermittel erheblich gestiegen sind, verliert auch das finanzielle Argument zunehmend an Überzeugungskraft, zumal in der Vergangenheit die Masse der Gemeinden und Kirchenkreise im Blick auf die eigenen Finanzen verantwortlich agiert haben. Handlungsleitend scheint ein bestimmtes, an CA VII orientiertes Kirchenbild von der Ev. Kirche als religiösem Dienstleistungskonzern zu sein. Ein solcher Kirchenbegriff ist mit Barmen III unvereinbar.

Wer die Ev. Kirche im Blick auf ihre äußere Gestalt rein pragmatisch – wie ansatzweise nachgewiesen durchaus in bedenklicher Nähe zu einer neoliberalen Ideologie – umstrukturieren möchte, der stellt sich gegen die Barmer Theologische Erklärung und verlässt damit die Bekenntnisgrundlage unserer Landeskirche.
Die gesellschaftliche Signalwirkung, die von dem kirchlichen Umstrukturierungsprozess ausgeht, kann eigentlich nur jene neoliberalen Apologeten einer Marktideologie erfreuen, die am liebsten jeden nur denkbaren Lebensbereich Marktmechanismen und privatwirtschaftlichen Methoden aussetzen möchten.

Ausblick:
Noch gibt es die Ev. Kirche im Rheinland, noch haben sich diejenigen nicht durchgesetzt, die sie theologisch entkernen und nach Effektivitätsgesichtspunkten neu organisieren möchten. Sympathisch ist sie in ihrer unordentlichen Vielfalt, mit ihren pietistischen, reformierten, lutherischen und liberalen Strömungen, ihren eigensinnigen Paradiesvögeln, die oft erstaunlich kreativ sein können. In kaum einer anderen Landeskirche der EKD ist es vorstellbar, das einzelne Presbyterien über ihre Kreissynode ausgiebig die Landessynode beschäftigen und mit ihren Anliegen durchdringen können. Es ist aller Mühe wert, sich für diese Kirche einzusetzen. Und sie hat im Moment nichts nötiger als einen breiten, offenen und mutig geführten Dialog.

Jesus spricht: „Meine Schafe hören meine Stimme, und ich kenne sie, und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben, und sie werden nimmermehr umkommen, und niemand wird sie aus meiner Hand reißen.“ (Joh. 10,27.28)
Wenn wir auf ihn hören, können wir nur gewinnen.

Hans-Jürgen Volk

 

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