Ein starkes Stück!

Landessynode 2013: Bericht der Höppner Kommission zur bbz-Affäre gibt wichtige Impulse
Von Hans-Jürgen Volk

Den bbz-Finanzskandal als „starkes Stück“ zu bezeichnen, wie es manche im Spätherbst 2011 in Kenntnis der damals eher verschwommen Faktenlage getan haben, erscheint aus heutiger Sicht fast als Euphemismus. Der Bericht der Höppner-Kommission fasst auf gut 2 Seiten (2.1. Abriss der Geschichte) knapp und präzise die Geschehnisse um die bbz-GmbH Bad Dürkheim zusammen. Deutlich wird eine atemberaubende Kombination von individuellem Fehlverhalten und strukturellen Schwächen. Stark ist das Papier in seiner kompetenten Analyse, stark ist vor allem der theologische Mittelteil mit seinen wirtschaftsethischen Leitlinien für kirchliches Handeln. Über die Anregungen und Empfehlungen der Kommission wird man sicher noch reden müssen. Es ist gut, dass die Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland den Weg frei gemacht hat für einen Diskussionsprozess, der bis 2014 geführt werden soll. Schon jetzt hat die Landessynode wichtige Forderungen der Kommission übernommen wie die nach einer klareren Aufsicht im Blick auf die Einhaltung sozialethischer und ökologischer Standards. Der Kommission ist es gelungen, die Fäden betriebswirtschaftlicher, ökonomischer, theologischer und sozialethischer Aspekte sinnvoll miteinander zu verknüpfen. In der Vergangenheit hingen diese oft lose herum, bis es zu problematischen Verknotungen und gefährlichen Stolperfallen kam. Dies im Ansatz aufzudecken und für eine sinnvolle Vernetzung zu sorgen ist das Verdienst der Höppner-Kommission - ein starkes Stück im positiven Sinne!
(Der Vortrag von Dr. Reinhard Höppner, dem Vorsitzenden der Kommission, der im Wesentlichen den Text des Berichts wiedergibt, ist hier nachzulesen: http://www.ekir.de/www/ueber-uns/hoeppner-16222.php.)

Analyse und Anfragen

Auf Seite 8 des Berichts bringt es die Kommission auf den Punkt: „Die Hauptfrage, die sich aufdrängt ist: Warum hat das Unglück praktisch bis zum Schluss keiner kommen sehen?“

Sachlich korrekt wird das Geschäftsmodell der bbz-GmbH problematisiert. „Man hätte schon von Anfang an (1999), spätestens seit der Geschäftserweiterung 2000 um die Berechnung und Auszahlung von Löhnen und Gehältern, die die Mengen bewegter und scheinbar zur Verfügung stehender Gelder vervielfachte, erkennen können, dass die Abrechnungspreise zu knapp kalkuliert waren.“ Dass Unternehmen vorhandene Geldmittel kurzfristig gewinnbringend anlegen, mag durchaus üblich und betriebswirtschaftlich sauber sein. Vieles spricht allerdings dafür, dass es von Anfang an Geschäftsmodell der bbz-GmbH war, mit niedrigen Preisen zu operieren, durch einen möglichst großen Kundenstamm in erheblichem Umfang zu Kapital zu kommen und durch die kurzfristige Anlage dieses Kapitals die Existenz des Unternehmens zu sichern. Damit machte man sich abhängig von der allgemeinen Zinsentwicklung, die sich bekanntlich bereits vor der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 im Sinkflug befand. Entsprechend kritisch fragt die Kommission an: „Ist bei der bbz über diesen Weg der Arbeit mit dem ‚Working Capital‘ oder das dafür erforderliche Risikomanagement gesprochen worden? Das ist aus keinem Protokoll einer Gesellschaftsversammlung o.ä. zu erkennen.“

Vermutlich war auch die Anlage von 8,5 Mio. € im Oktober 2006 bei einer Fondsgsellschaft auf den British Virgin Islands für 10 Jahre zu einem Zinssatz von 23% pro Jahr ein Akt der Verzweiflung und weniger ein Ausdruck von Gier. Hier wurde man zudem Opfer eines Betrugs, denn die Zinszahlungen wurden nie geleistet. Belege wurden gefälscht, man täuschte eingehende Zahlungen vor und zahlte hierfür gar die anfallende Zinsabgeltungssteuer.

Präzise schildert die Kommission die Passivität von Verantwortlichen des Landeskirchenamtes trotz offenkundiger Problemanzeigen. Hierbei wird aus dem Bericht des Wirtschaftsprüfers des bbz aus 2006 zitiert, der bereits damals zu dem Ergebnis kommt, „dass die Eigenkapitalausstattung unzureichend ist und bei einer Verschlechterung der Ertragslage die Entwicklung und der Fortbestand der bbz GmbH gefährdet ist.“

Eine Wirtschaftsprüfung mit uneingeschränktem Testat gab es für das bbz in den Folgejahren nicht mehr. Pikant ist hierbei, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht wie gesetzlich vorgeschrieben, durch die Gesellschafterversammlung beauftragt wurde, sondern durch die in das dubiose Anlagegeschäft verwickelte Geschäftsführung, die dann auch die Prüfberichte entgegennahm.

„Anfang 2011 war das Geschäftsmodell des bbz am Ende“ - so die Feststellung der Kommission. Die Geschäftsführung bat die Ev. Kirche im Rheinland im Januar 2011 zunächst um eine befristete Ausfallbürgschaft, später im Juli 2011 um ein Liquiditätsdarlehen in Höhe von 7 Mio. €. Jetzt wurde das Kollegium des Landeskirchenamtes aktiv, gewährte das Darlehen und beauftragte zugleich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Sonderprüfung. In der Folge kam es im Oktober 2011 durch die Kirchenleitung zu den bekannten personellen Konsequenzen und zu der Berufung von Harald Ohlmeier zum Geschäftsführer der bbz-GmbH. Insgesamt musste die Ev. Kirche im Rheinland das Unternehmen mit 21,6 Mio. € stützen, um dessen Fortbestehen zu sichern.

Sollte es Ohlmeier und der neuen Geschäftsführung gelungen sein, dass Unternehmen nachhaltig aus der Krisenzone zu führen, sind in der Tat Respekt und Anerkennung angebracht.

Wie die Kirche mit ihrem Geld umgeht, ist ein Teil glaubwürdiger Verkündigung! - Manchmal eben auch das Gegenteil!

Von großer Bedeutung auch für den weiteren Diskurs über Finanz- und Strukturfragen in der Ev. Kirche im Rheinland können die „Grundsätzlichen theologischen und ethischen Überlegung“ (S. 9-12 des Berichts) werden. In Anknüpfung an die Grundartikel der Kirchenordnung und insbesondere an die Barmer Theologische Erklärung kommt die Kommission im Blick auf unsere Kirche zu dem Ergebnis: „Daher ist die Bindung an Schrift und Bekenntnis und hier vor allem an die Theologische Erklärung von Barmen (Ko Grundartikel I) auch für die Art und Weise ihres wirtschaftlichen Handelns maßgebend.“ In Abgrenzung zu anderen, im EKD-Bereich durchaus vertretenen Positionen heißt es dann: „Geld ist also nicht nur ein Mittel, um den Verkündigungsauftrag zu erfüllen. Die Art, wie die Kirche mit ihrem Geld umgeht, ist selbst ein Teil glaubwürdiger Verkündigung - Wort und Tat müssen im Einklang miteinander stehen. Hier hat sich die Parallelität von christlicher Botschaft und kirchlichem Handeln zu bewähren. Es geht um die Glaubwürdigkeit von Kirche nicht nur nach innen, sondern insbesondere auch im öffentlichen Raum.“ (Hervorhebung von mir)

Zum wirtschaftlichen Handeln der Kirche wird ausgeführt: „Die im Sinne des Evangelium gebotene ‚gute Haushalterschaft‘ (1. Petrus 4,10) wird das wirtschaftliche und finanzielle Engagement der Kirche also nicht an den Kriterien der Profitmaximierung, sondern primär an denen der Lebensdienlichkeit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit auszurichten haben.“

In Anknüpfung an die biblische Anthropologie kommt das Papier dann auf das Thema „Aufsicht“ und „Gewaltenteilung“ im Sinne von Machtkontrolle und klaren Verantwortlichkeiten zu sprechen. Da Verantwortungsträger der Kirche keine „besseren Menschen“ sind, „muss sie in ihren eigenen Reihen für eine womöglich noch genauere Aufsicht, eine noch größere Transparenz und ein noch ernsteres zur Rechenschaft ziehen als anderswo sorgen“. „Je intensiver kirchenleitendes Handeln mit wirtschaftlichem Handeln verquickt ist, desto dringlicher stellt sich die Frage, wer führt die Geschäfte, wer leitet, wer kontrolliert Leitung und Geschäftsführung bzw. Verwaltung. Die Frage der Gewaltenteilung und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten bedarf einer grundsätzlichen Klärung."

“Wie sehr diese Überlegungen nicht nur die bestehende Leitungsstruktur, sondern auch zu bestimmten Reformmaßnahmen stehen, wird deutlich bei einem Blick auf die Verwaltungsstrukturreform. (Vgl. hierzu von Manfred Alberti, Verwaltungsstrukturgesetz: kritische Analyse http://www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de/)

Die „wirtschaftsethischen Leitlinien“ des Papiers zitieren wirtschaftsethische Positionen wie den „Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlagen in der evangelischen Kirche“ (EKD-Text Nr. 113, 2011). Noch einmal wird betont: „Ein wichtiger Gradmesser für die Glaubwürdigkeit der Kirche ist die Orientierung an ihren eigenen wirtschaftsethischen Stellungnahmen. Bei Verlautbarungen zu Fragen der Wirtschaft muss die Kirche stets bedenken, wo sie selbst ökonomischer Akteur ist. Sie muss sich an ihren eigenen ethischen Maßstäben messen lassen.“

Bemerkenswert sind die Gedanken zum Thema „Outsourcing“. „Outsourcing bedarf gerade in der Kirche einer besonderen Begründung.“ „Mittels Outsourcing Kosten senken darf beispielsweise nicht einhergehen mit Lohndumping oder schlechteren Arbeitsbedingungen.“

Dies betrifft zumindest auch die Historie um die bbz GmbH. Aus Sicht der Kommission müsste bereits der Verkauf des Rechenzentrums für Kirche und Diakonie (RKD) an den debis-Konzern sowie der Erwerb des privatrechtlich geführten bbz hochproblematisch sein, ging es doch damals unter anderem um die Reduzierung von Personalkosten.

Einige kritische Anmerkungen

Die Mitglieder der Höppner-Kommission erheben mit ihren Gedanken und Impulsen nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, geben sich diskussionsoffen und fordern diese Diskussion im Blick auf die von ihnen aufgeworfenen Fragen unserer Kirchenverfassung sogar ein. Daher seien abschließend einige Anfragen und Ergänzungen erlaubt.

Angesichts der erheblichen Veränderungen, denen Presbyterien und Kreissynoden bis heute ausgesetzt sind, ist der Strukturkonservativismus, mit dem die „kollegiale Leitung“ auf der Ebene der landeskirchlichen Gremien und Ausschüsse verteidigt wird, schon erstaunlich. Die Schwächen der bestehenden Leitungsstruktur sind im Bericht der Höppner Kommission am Falle bbz exemplarisch dargelegt. Auf der anderen Seite gewinnt man den Eindruck, dass die Mitglieder der Kommission den tatsächlichen Zustand der Ev. Kirche im Rheinland nur unzureichend in seinem krisenhaften Ausmaß wahrnehmen. Die bbz-Affäre hat eben auch gezeigt, dass die Rheinische Kirche bis in der oberste Leitungsebene erschöpft und durch die sich selbst auferlegte Reformagenda überfordert ist.  Auch in geistlicher Hinsicht ist es für die Zukunft von erheblicher Bedeutung, Grenzen wahrzunehmen und damit offen umzugehen - man denke nur an das Thema „Inklusion“. Die bbz-Affäre hat überdeutlich gezeigt: Mit einer Kirchenleitung, die ihre eigenen Mitglieder und die Menschen der Kirche, vor allem auch deren Beschäftigte, über jedes Maß hinaus überfordert, ist niemandem gedient.

Im Augenblick laufen folgende Prozesse in der Ev. Kirche im Rheinland parallel:

  • Regionalisierung
     
  • Fusionen von Gemeinden und Kirchenkreisen
     
  • NKF-Implementierung
     
  • Verwaltungsstrukturreform
     
  • Personalplanung

Dies ist nur ein Ausschnitt von Prozessen, die Beschäftigten und Gremien unserer Kirche außerordentlich fordern.

Erinnert sei auch daran, dass bereits ab 2006 schon einmal eine breit angelegte Verfassungsdiskussion geführt wurde - mit dem bekannten Ergebnis, dass Presbyterien viele Verantwortlichkeiten entzogen wurden, die Kirchenkreise hierdurch einen deutlichen Aufgabenzuwachs erfuhren und die landeskirchliche Ebene die Steuerung wichtiger Prozesse an sich zog.

Eine erneute Verfassungsdiskussion macht nur dann Sinn, wenn sich hierdurch die Möglichkeit von umfassenden Korrekturen bei Reformschritten eröffnet, die sich offenkundig nachteilig ausgewirkt haben. Bietet sich diese Möglichkeit nicht und würde eine derartige Diskussion schlicht auf die laufenden Prozesse draufgesattelt, wäre die Basis unserer Kirche kaum für ein derartiges Anliegen zu gewinnen.
Zur Realität unserer Kirche gehört auch, dass planmäßig Stellen abgebaut werden - und das bei weitem nicht immer sozialverträglich. Die Personaldecke wird dünner, gerade auch im Blick auf kompetente Ehrenamtliche.

Fortbildung und Weiterqualifizierung für Verantwortliche in Gesellschaftsversammlungen, Stiftungs- und Aufsichtsräten sind sinnvoll. Ebenso sinnvoll und wünschenswert wäre es, wenn Geschäftsführungen von kirchlichen Unternehmen durch entsprechende Fortbildungsangebote die Chance erhielten, grundlegende Dokumente wie „Wirtschaften für das Leben“ zu verinnerlichen, um so die dort formulierten sozialethischen Maßstäbe auch umsetzen zu können.

Verständlicherweise geht die Kommission pragmatisch orientiert am Ist-Zustand mit der Problematik der Beteiligungen der Kirche an Wirtschaftsunternehmen um. Wünschenswert und für die Zukunft notwendig ist eine Analyse der Frage, unter welchen Bedingungen Marktmechanismen ausgesetzte Unternehmen mit kirchlicher Beteiligung oder im kirchlichen Besitz die selbst gesetzten Standards erfüllen können. Nimmt man die jetzige Situation als gegeben hin, so können enorme Kosten entstehen. Mit Recht weist die Kommission auf fachliche Defizite in der Finanzabteilung hin und fordert „eine angemessene fachliche und personelle Verstärkung“. Die Landessynode hat sich dem angeschlossen. Noch brisanter als die Beaufsichtigung und Begleitung von Unternehmen wie dem bbz ist die Frage der Aufsicht im Blick auf die Versorgungskasse Dortmund, bei der es um ganz andere Beträge geht. Bei der Versorgungskasse (VKPB) hat ein Verwaltungsrat eine ähnliche Funktion wie die Gesellschafterversammlung bei dem bbz. Interessant ist ein Blick auf die personelle Zusammensetzung dieses Gremiums, das vornehmlich aus Theologen und Juristen besteht. (Vgl. http://www.vkpb-dortmund.de/vkpb/ihre-vkpb/organe/verwaltungsrat/verwaltungsrat.html -sollte man sich unbedingt ansehen, wenn man Spannung liebt!) Diese kaum an fachlichen Qualifikationen orientierte Zusammensetzung ist durch § 4,2 der Satzung vorgegeben (Vgl. http://www.vkpb-dortmund.de/cms/upload/vkpb/01_Ihre_VKPB/PDF/VKPB-Satzung_01-2012.pdf). Man sollte sicherheitshalber davon ausgehen, dass ein derartiger Vorstand fachlich kaum in der Lage ist, Risiken bei Investmentgeschäften oder bei dem Engagement der Versorgungkasse auf dem Immobilienmarkt angemessen zu bewerten. Will man diese Defizite wirksam durch eine personelle Verstärkung der Finanzabteilung kompensieren, kostet das sehr viel Geld, das bei begrenzten finanziellen Ressourcen an anderer Stelle fehlt. Die Kostenfrage verschärft sich, wenn man bedenkt, dass sich die Problematik in ähnlicher Weise bei den zahlreichen Unternehmen und Stiftungen stellt, die sich im Besitz von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen befindet.

Mit Recht hat die Kommission hervorgehoben: „Die Art, wie die Kirche mit ihrem Geld umgeht, ist selbst ein Teil glaubwürdiger Verkündigung“. Wie ist es um die Glaubwürdigkeit einer Kirche bestellt, die einerseits bis zum Jahr 2030 die Anzahl ihrer Gemeindepfarrstellen nahezu halbieren und analog hierzu massiv Stellen in anderen kirchlichen Berufsfeldern wie der Jugendarbeit und der Kirchenmusik abbauen will und die gleichzeitig ihre Organisation verstärkt durch die Einstellung von Fachleuten für Geldanlagen, Bauingenieuren, Experten für Immobilienmanagement und Betriebswirten? Wie sieht es mit der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit von einer Kirche aus, die derartige Prioritäten setzt? Zugegeben, einfache Lösungen gibt es hier nicht. Nötig ist allerdings der konsequente Abschied von Binnenlösungen, die einer inneren Logik durchaus plausibel folgen zugunsten eines vernetzten Denkens mit einem starken theologischen Kompass.

Zuletzt: Das Schwerpunktthema der Landessynode 2013 ist „Inklusion“. Ernst genommen verlangt das Programm der Inklusion, das biblisch fundiert ist, einen Umbau unserer Kirche im Sinne von Barrierefreiheit und Teilhabe. Der PTI-Dozent Rainer Schmidt formulierte vor der Synode: Inklusion bedeute, miteinander Barrieren abzubauen, wobei Schmidt das „Miteinander“ betonte. „Nicht einer für den Anderen, sondern gemeinsam, aufeinander achten und voneinander lernen“, so Schmidt. Er sprach über die Berufungsgeschichte des Moses und führte aus, wie Gott Moses beruft, der sich nicht traut, Gottes Auftrag anzunehmen. Er fühlte sich nicht sprachfähig genug. „Ich gehe davon aus, dass Moses gestottert hat.“ Gott berufe andauernd Menschen, die scheinbar nicht für seine Aufträge taugten. „Große Frauen und Männer in der Bibel waren oft auch gebrochene Existenzen“, so Schmidt. (Vgl. http://www.ekir.de/www/service/vortrag_schmidt-16250.php) Man setzte diese Aussagen einmal in Beziehung zu den Kriterien und der Praxis des zentralen Auswahl- und Bewerbungsverfahrens oder auch zu den NKF-Leitlinien.

Es gibt noch viel zu tun, um Fäden, die eigentlich ein tragfähiges Netzwerk christlicher Solidarität bilden sollten, miteinander zu verknüpfen. Die Höppner-Kommission hat damit begonnen und dafür Respekt verdient.

 

 

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