01. April 2014 Ende der presbyterial-synodalen Ordnung der EKiR

(leider kein Aprilscherz)
Von Manfred Alberti

Ein kirchengeschichtlich bedeutsames Datum für die Rheinische Kirche ist der heutige 01. April 2014. Mit dem Inkrafttreten des Verwaltungsstrukturgesetzes endet die 400 jährige starke Stellung der Gemeinden als Fundament der presbyterial-synodalen Ordnung im Rheinland.

Nach dem Verwaltungsstrukturgesetz verbleiben keine relevanten Verwaltungsbereiche mehr in der Selbstverwaltung der Gemeinde, da die wesentlichen Aufgaben (insbesondere Personalwesen, Finanzfragen und die Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten) der gemeinsamen Verwaltung im Kirchenkreis übertragen werden.

Ein von mehreren niederrheinischen Gemeinden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die Landessynode mit dem Verwaltungsstrukturgesetz die Selbstverwaltung der Gemeinden abgeschafft hat und deshalb rechtswidrig gegen die höherrangige Kirchenordnung verstößt. Die presbyterial-synodale Ordnung ist aber der nicht veränderbare Kern der evangelischen Kirche im Rheinland.

Zusammen mit dem Neuen Kirchlichen Finanzwesen (NKF), das die Finanzen vieler Gemeinden deutlich schlechter rechnet, zerstören die Ausgaben für eine ausufernde Verwaltung, die für die Gemeindearbeit nur geringen Nutzen bringt, die Strukturen der Gemeinden. Das Geld für Gemeindearbeit wird immer knapper.

Die Landessynode der Rheinischen Kirche erfüllt damit Vorgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland, die u. a. durch das Leitbild „Kirche der Freiheit“ von 2006 eine Organisation der Evangelischen Kirche von oben nach unten propagiert hat. Inzwischen rücken aber selbst höchste Vertreter der EKD von diesem Leitbild „Kirche der Freiheit“ ab: Nicht - wie gedacht und erhofft - die Strahlkraft überregionaler „Leuchtfeuer“ macht die evangelische Kirche attraktiv, sondern die Lebendigkeit vieler unterschiedlicher Gemeinden, die durch eine großen Bandbreite ehrenamtlicher Arbeit und Glaubensverkündigung Menschen für den Glauben begeistern können.

Schade, dass die Evangelische Kirche im Rheinland jetzt noch diesen falschen Weg zu einer Zentralisierung der Verwaltung und Leitung umsetzt und damit viele Gemeinden in große Schwierigkeiten und finanzielle Nöte stößt.

Der 01. April 2014 bedeutet mit dem Ende der Selbstverwaltung der Gemeinden die Zerstörung eines Kerns des rheinischen evangelischen Gemeindeverständnisses.

Nachtrag:

Damit dürfen wir uns nicht abfinden!
Von Hans-Jürgen Volk

Manfred Alberti gehört zu denen, die sich seit 2006 mit großer Beharrlichkeit und Klarsicht gegen Fehlentwicklung beim Umbau der rheinischen Kirche gewandt haben. Auch diesmal liegt er mit seiner Einschätzung richtig. Die Umsetzung des Verwaltungsstrukturgesetzes betrifft den Kern der rheinischen Kirchenverfassung und beschädigt diesen. Wir haben es mit einer Rechtssetzung zu tun, die offenkundig im Widerspruch zur Kirchenordnung steht. Zumindest legt dies das Rechtsgutachten nahe, das die Kirchengemeinde Alpen und Rheinberg in Auftrag gegeben haben.

Bereits aus diesem Grunde verbietet es sich, dass Kirchenkreise und Gemeinden die sog. Verwaltungsstrukturreform durch entsprechende Beschlüsse so ohne weiteres umsetzen.

Fast ebenso schwerwiegend ist der Tatbestand, dass es sich bei der Verwaltungsstrukturreform um eine höchst problematische „Insellösung“ handelt. Sie wurde federführend durch die Firma Kienbaum entwickelt - ohne präzise Wahrnehmung der Auswirkungen auf zentrale kirchliche Arbeitsfelder sowie das sich abzeichnende Bild, welches die EKiR demnächst in der Öffentlichkeit abgeben wird. Im November 2013 wurde von einer landeskirchlichen Arbeitsgruppe ein „Bericht zur Personalbemessung im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform“ vorgelegt. Dieser Arbeitsgruppe gehörte Vertreter des Landeskirchenamtes, eine Reihe von Verwaltungsamtsleitern und Leute von der Firma Kienbaum an. Die vorgelegten Ergebnisse laufen auf eine erhebliche personelle Verstärkung zahlreicher Verwaltungen hinaus.

Nimmt man einen durchschnittlichen Kirchenkreis mit ca. 50.000 Gemeindegliedern zum Maßstab, ist dass hochgerechnete Ergebnis bizarr. Nehmen wir an, dieser Kirchenkreis hat bereits jetzt eine zentrale Verwaltung mit 12 Vollzeitstellen. Außerdem verfügt er über 20 Gemeindepfarrstellen. Nach den Vorgaben der Arbeitsgruppe müssten insgesamt ca. 17-18 Vollzeitstellen eingerichtet werden. Blickt man auf die Hochrechnungen zum Pfarrdienst, nach denen es auf Grund fehlenden Theologennachwuchses statt heute 1.200 im Jahr 2030 nur noch zwischen 520 und 550 besetzte Gemeindepfarrstellen geben wird, so ergibt sich für diesen Kirchenkreis eine unmögliche Situation. Um die gut ausgebaute Verwaltung zu finanzieren, wird er an anderer Stelle Kosten reduzieren müssen. Er wird genötigt zu einem Stellenabbau in der Jugendarbeit, der Diakonie oder der Kirchenmusik. Er wird im Jahr 2030 etwa 8 - 10 Gemeindepfarrstellen besetzen können, denen mehr als doppelt soviele Vollzeitstellen in der Verwaltung gegenüberstehen.

 

 

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