Ein Pakt, den keiner kennt

Anmerkungen zum sog. "Solidarpakt" der EKD
Von Christoph Fleischmann

Im Windschatten der Reformdiskussion über „Kirche der Freiheit“ hat die Kirchenkonferenz, also der Zusammenschluss aller Landeskirchenleitungen, einen „Erweiterten Solidarpakt“ beschlossen. Darin gehe es um die Vereinbarung finanzieller „Mindeststandards“ bezüglich Personalkosten, Liquidität, Rücklagen und Verschuldung, informierte der damalige EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, die EKD-Synode im Jahr 2006 – freilich nur im schriftlichen Teil seines Ratsberichtes, also relativ unbemerkt.

Dabei haben diese Standards erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltspolitik der Landeskirchen. Um die Regeln dieses Paktes einzuhalten, müssen die Landeskirchen Kerndaten ihrer finanziellen Situation an die EKD liefern, die die Einhaltung des Paktes überwacht. Ziel des Paktes ist es nicht – wie der Name nahezulegen scheint – mit den finanzschwächeren Gliedkirchen solidarisch zu sein, sondern die Landeskirchen finanziell zu disziplinieren, damit keine Solidarität je notwendig wird.

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